Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
I. Geltungsbereich
- Diese Geschäftsbedingungen gelten für die Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung sowie alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen der Allegra Nova GmbH (Hotelaufnahmevertrag). Der Begriff „Hotelaufnahmevertrag“ umfasst und ersetzt folgende Begrifflichkeiten: Beherbergungs-, Gastaufnahme-, Hotel-, Hotelzimmervertrag.
- Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung der Allegra Nova GmbH in Textform. Soweit der Kunde nicht Verbraucher im Sinne von § 13 BGB ist, wird § 540 Abs. 1 S. 2 BGB abbedungen.
- Abweichende Bestimmungen, auch soweit sie in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden oder des Bestellers enthalten sind, finden keine Anwendung.
II. Vertragsabschluss/Vertragspartner
- Vertragspartner sind die Allegra Nova GmbH (nachfolgend Hotel) und der Kunde. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrages des Kunden durch das Hotel zustande. Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung in Textform zu bestätigen. Eine elektronische Empfangsbestätigung im Zuge einer Reservierungsanfrage im Internet stellt keine Annahme des Hotelaufnahmevertrages dar.
- Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt. Insoweit ist jeder Besteller verpflichtet, alle buchungsrelevanten Informationen, insbesondere auch diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, an den Kunden weiterzuleiten.
III. Leistungen und Preise
- Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
- Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden oder vom Besteller direkt oder über das Hotel beauftragte Leistungen und Auslagen, die durch Dritte erbracht und vom Hotel verauslagt werden.
- Die vereinbarten Preise schließen die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Nicht enthalten sind lokale Abgaben, die nach dem jeweiligen Kommunalrecht vom Gast selbst geschuldet sind, wie beispielsweise eine Kurtaxe. Bei Änderung der gesetzlichen Mehrwertsteuer oder der Neueinführung oder Änderung lokaler Abgaben nach Vertragsschluss auf den Leistungsgegenstand werden die Preise entsprechend angepasst. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung 4 Monate, und erhöht sich der vom Hotel allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann dieses den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um max. 10 % anheben.
- Die Preise können vom Hotel auch geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistungen des Hotels oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und das Hotel dem zustimmt. Das Hotel kann insbesondere seine Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer und/oder die sonstigen Leistungen des Hotels angemessen erhöht.
IV. Zahlung/Aufrechnung
- Rechnungen des Hotels sind sofort nach Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig. Wurde Zahlung auf Rechnung vereinbart, so hat die Zahlung, vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung, binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zu erfolgen.
- Die Preise für die Übernachtungen und die sonstigen vereinbarten Leistungen sind spätestens bei Ankunft des Gastes im Hotel im Voraus zur Zahlung fällig, unabhängig vom Datum der Rechnungsstellung und Dauer des Aufenthaltes.
- Im Falle der nicht rechtzeitigen Zahlung ist das Hotel berechtigt, alle vertraglichen Vereinbarungen, sofern gesetzlich erforderlich nach vorheriger Abmahnung, mit sofortiger Wirkung außerordentlich zu kündigen, woraufhin der Kunde und alle Gäste die Hotelzimmer unverzüglich zu räumen haben.
- Das Hotel ist ferner berechtigt, während des Aufenthaltes des Kunden im Hotel aufgelaufene Forderungen durch Erteilung einer Zwischenrechnung jederzeit fällig zu stellen und sofortige Zahlung zu verlangen.
- Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, gegenüber Verbrauchern Verzugszinsen i.H.v. 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz zu berechnen. Im Geschäftsverkehr beträgt der Verzugszinssatz 8 %-Punkte über dem Basiszinssatz. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines niedrigeren, dem Hotel eines höheren Schadens vorbehalten. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt kann das Hotel eine Mahngebühr von 5,00 € erheben.
- Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung, z.B. in Form einer Kreditkartengarantie, zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden. Bei Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen für Pauschalreisen bleiben die gesetzlichen Bestimmungen unberührt.
- In begründeten Fällen, insbesondere Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung des Vertragsumfangs, ist das Hotel berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung oder einer Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.
- Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder verrechnen.
- Der Kunde ist damit einverstanden, dass ihm die Rechnung auf elektronischem Wege übermittelt werden kann.
V. Rücktritt des Kunden/Stornierung
- Sämtliche Rücktritte müssen in Schriftform vorliegen.
- Für Einzelbestellungen außerhalb der großen Messen ist ein Rücktritt bis 18.00 Uhr vor dem Anreisetag kostenfrei möglich. Einzelbestellungen für einen Zeitraum, innerhalb dessen von einem im Umkreis von 50 km um den Standort des Hotels Messen von überregionaler Bedeutung stattfinden, können nur bis zum 7. Tag vor der Ankunft kostenfrei storniert werden.
- Stornierungen von Gruppen (ab 15 Personen) werden bis 14 Tage vor dem gebuchten Ankunftstag kostenfrei angenommen.
- Bei Gruppenreisen müssen dem Hotel mindestens 4 Wochen vor Reisebeginn die ersten Zimmerlisten übersendet werden. Sollte zu diesem Zeitpunkt die vereinbarte MTZ noch nicht erreicht sein, behält sich das Hotel das Recht vor, vom Vertrag kostenfrei zurückzutreten.
- Bei Rücktritt von Gruppen ab dem 13. Tag vor dem Anreisetermin werden 50 % auf den Zimmerpreis verrechnet. Bei Rücktritt zwischen dem 9. und 4. Tag vor dem Anreisetag berechnen wir 70 % des regulären Zimmerpreises, mindestens den vereinbarten Sonderpreis. Bei Rücktritt ab dem 3. Tag vor dem Anreisetag berechnen wir den vollen Zimmer- und Verpflegungspreis abzüglich 40 % Einsparung auf den Verpflegungspreis.
- Der Hotelier ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden.
- Bis zur anderweitigen Vergabe des Zimmers hat der Gast für die Dauer des Vertrages den nach Ziffer V.4. errechneten Betrag zu zahlen.
- Soweit Handelsbräuche bestehen, die den unter Ziffer 3 aufgeführten Vereinbarungen entgegenstehen, wird ausdrücklich vereinbart, dass zwischen den Vertragspartnern diese Handelsbräuche keine Geltung haben sollen.
VI. Rücktritt des Hotels
- Sofern dem Kunden ein kostenfreies Rücktrittsrecht eingeräumt wurde, ist das Hotel ebenfalls berechtigt, innerhalb der veranlagten Frist vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels mit angemessener Fristsetzung auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
- Wird eine vereinbarte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
- Das Hotel ist ferner berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, insbesondere falls
- höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen
- Zimmer, Räume oder Leistungen unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Kunden, des Zwecks oder der Zahlungsfähigkeit gebucht werden
- das Hotel von Umständen Kenntnis erlangt, dass sich die Vermögensverhältnisse des Kunden nach Vertragsabschluss wesentlich verschlechtert haben, insbesondere wenn der Kunde fällige Forderungen des Hotels nicht ausgleicht oder keine ausreichende Sicherheitsleistung bietet und deshalb Zahlungsansprüche des Hotels gefährdet erscheinen
- über das Vermögen des Kunden ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt wurde
- ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Kunden eröffnet oder die Eröffnung desselben mangels Masse oder aus sonstigen Gründen abgelehnt wurde
- der Kunde eine Vermögensauskunft gemäß § 807 ZPO abgegeben hat
- ein außergerichtliches der Schuldenregulierung dienendes Verfahren eingeleitet wurde
- der Kunde seine Zahlungen eingestellt hat
- das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist
- der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzwidrig ist
- eine unbefugte Unter- oder Weitervermietung gemäß I.2 vorliegt
- ein Verstoß gegen VII.3 vorliegt
- durch den Kunden der Geschäftsbetrieb oder die Sicherheit des Hotels oder seiner Gäste gefährdet wird
- Das Hotel hat den Kunden von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
- Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadenersatz.
VII Bereitstellung und Rückgabe der Zimmer
- Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, es sei denn, das Hotel hat die Bereitstellung bestimmter Zimmer schriftlich bestätigt.
- Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
- Gebuchte Zimmer sind vom Kunden bis spätestens 18:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages in Anspruch zu nehmen. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde, hat das Hotel das Recht, gebuchte Zimmer nach 18:00 Uhr anderweitig zu vergeben, ohne dass der Gast hieraus Ersatzansprüche herleiten kann. Dem Hotel steht insoweit ein Rücktrittsrecht zu.
- Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 11:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers über den ihm dadurch entstehenden Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung des Zimmers bis 15:00 Uhr 50 % des vollen Logispreises in Rechnung stellen, ab 15:00 Uhr 100 % des vollen Logispreises. Dem Kunden steht es frei, dem Hotel nachzuweisen, dass diesem kein oder ein niedrigerer Schaden entstanden ist.
VIII Haftung des Hotels
- Das Hotel haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
- Das Hotel haftet für leicht fahrlässig verursachte sonstige Schäden nur dann, wenn diese auf die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht zurückzuführen sind. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Erfüllung der Kunde vertraut und vertrauen darf. In diesen Fällen ist die Haftung auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt.
- Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich.
- Weitergehende Schadenersatzansprüche sind, soweit unter VIII. nicht anderweitig geregelt, ausgeschlossen.
- Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten für alle Schadensersatzansprüche unabhängig von deren Rechtsgrund einschließlich von Ansprüchen aus unerlaubter Handlung. Sie gelten nicht in den Fällen einer Haftung für einen Mangel nach Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit einer Sache oder eines Werkes, bei arglistig verschwiegenen Fehlern oder bei Personenschäden.
- Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Unterlässt der Kunde schuldhaft, einen Mangel dem Hotel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung des vertraglich vereinbarten Entgeltes nicht ein.
- Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Das Hotel empfiehlt die Nutzung des Hotel- oder Zimmersafes. Sofern der Kunde Geld, Wertpapiere oder Kostbarkeiten mit einem Wert von mehr als 800 € oder sonstige Sachen mit einem Wert von mehr als 2.000 € einzubringen wünscht, bedarf dies einer gesonderten Aufbewahrungsvereinbarung mit dem Hotel. Für nicht hinterlegte Wertgegenstände und Materialien ist die Haftung darüber hinaus nur auf diejenigen Gegenstände und Materialien beschränkt, die von dem aus dem Beherbergungsvertrag Berechtigten eingebracht wurden. Jegliche Haftungsansprüche für eingebrachte Sachen erlöschen, wenn der Kunde nicht den Zimmersafe für die Aufbewahrung von Geld und Wertgegenständen nutzt und unverzüglich nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung dem Hotel Anzeige erstattet.
- Gegenstände oder Materialien, die in allgemein zugänglichen Räumen des Hotels, in den technischen Räumen des Hotels und in den Tagungsräumen gelassen wurden, gelten als nicht eingebracht, wenn sie nicht ausdrücklich von einer dazu berechtigten Person in Obhut genommen wurden.
- Soweit dem Kunden ein Stellplatz in einer Garage oder auf dem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Es besteht keine Überwachungspflicht des Hotels. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffern 1 bis 5. Etwaige Schäden muss der Kunde spätestens bei Verlassen des Hotelgrundstücks gegenüber dem Hotel geltend machen.
- Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt. Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen.
- Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und auf Wunsch gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen. Das Hotel ist berechtigt, nach spätestens einmonatiger Aufbewahrungsfrist unter Berechnung einer angemessenen Gebühr etwaig aufgefundene Sachen dem lokalen Fundbüro zu übergeben.
IX Veranstaltungen
Ist im Rahmen von Veranstaltungen der Veranstalter eine politische, weltanschauliche, wirtschaftliche oder sonstige Gruppierung, so bedarf die Wirksamkeit des Vertrages für alle Leistungen des Hotels zusätzlich der Genehmigung durch die Geschäftsführung in Textform. Verschweigt der Veranstalter gegenüber dem Hotel, dass er eine derartige Gruppe repräsentiert, so ist der Vertrag schwebend unwirksam. Das Hotel hat dann die Möglichkeit zur fristlosen Kündigung der Verträge. Für die Ersatzansprüche des Hotels gelten die Regelungen unter V. entsprechend.
X Verjährung
Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht für die Haftung von Schäden aus der Verletzung des Lebens, Körpers oder der Gesundheit sowie bei sonstigen Schäden, sofern diese auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Hotels beruhen.
XI Nichtraucherregelung
Alle Zimmer im Hotel sind strikte Nichtraucherzimmer. Rauchen Gäste dennoch im Zimmer, ist der Kunde verpflichtet, eine Reinigungspauschale von 200 € zu entrichten. Kann das Zimmer wegen des starken Rauchgeruchs am nächsten Tag nicht vermietet werden, wird zusätzlich eine zusätzliche Nacht laut Hoteltarif in Rechnung gestellt.
XII Tiere
Tiere sind im gesamten Hotel nicht gestattet.
XIII Verzehr
In den allgemein zugänglichen Bereichen des Hotels ist das Verzehren von mitgebrachten Speisen und Getränken untersagt.
XIV Schlussbestimmungen
- Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen müssen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen sind unwirksam.
- Mündliche Absprachen oder Sondervereinbarungen sind nur wirksam, wenn sie in Textform bestätigt worden sind.
- Erfüllungs- und Zahlungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand (auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten) ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Hotels (06642 Kaiserpfalz Ortsteil Wohlmirstedt). Sofern ein Vertragspartner keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand ebenfalls 06642 Kaiserpfalz Ortsteil Wohlmirstedt. Das Hotel ist jedoch berechtigt, Klagen und sonstige gerichtliche Verfahren auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden anhängig zu machen.
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
- Das Hotel weist gemäß der gesetzlichen Verpflichtung darauf hin, dass die Europäische Union eine Onlineplattform zur außergerichtlichen Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten eingerichtet hat. Das Hotel nimmt an diesen Streitbeilegungsverfahren vor Verbraucherschlichtungsstellen nicht teil.